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KommSt: Geschäftsführer
• Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist insbesondere bei einer auf Dauer angelegten Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung die Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft gegeben. - (§ 2 KommStG), (Abweisung)
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