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SWK 19, 1. Juli 2008, Seite R 37
Schenkung: Widerruf
• Beim Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage handelt es sich nicht um einen Widerruf einer Schenkung im Sinn des § 33 lit. a ErbStG. - (§ 33 lit. a ErbStG), (Abweisung)
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