Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bescheid: Adressat
• Ist die Bezeichnung des Adressaten einer Erledigung nicht zweifelsfrei, ist dem Gebot des § 93 Abs. 2 BAO nicht entsprochen und kann der Erledigung nicht Bescheidcharakter beigemessen werden. - (§ 93 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()