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Zur Teilwertabschreibung von als Finanzanlagen gehaltenen börsenotierten Aktien
Börsekurs als objektiv nachvollziehbares Orientierungskriterium
Der BFH hat sich im Urteil vom , I R 58/06, mit der steuerlichen Geltendmachung von Wertminderungen von als Finanzanlagen gehaltenen börsenotierten Aktien auseinandergesetzt. Insbesondere war zu beurteilen, ob eine dauernde Wertminderung bei Absinken des Börsekurses gegeben war bzw. ob und wann mit einer Wertaufholung gerechnet werden könne. Der BFH hat dabei der vom deutschen BMF vertretenen Meinung widersprochen, welche Wertminderungen börsenotierter Aktien steuerlich nur sehr restriktiv anerkennt. Abschließend werden die österreichische Rechtslage und allfällige Auswirkungen darauf dargestellt.
1. Sachverhalt
Eine GmbH erwarb im Mai 2001 Aktien einer börsenotierten AG zum Kurs von 44,50 Euro, der Kurs sank zum Jahresultimo 2001 auf 22,70 Euro. Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses stieg der Kurs auf 26 Euro. Die Klägerin nahm eine steuerliche Teilwertabschreibung auf 26 Euro vor. Das FG Köln als Vorinstanz sah die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung als nicht gegeben an.
Hintergrund der Diskussion bezüglich der steuerlichen Wertminderung ist, dass sowohl in Deutschland als auch in Österreich das handelsrechtliche/unternehmensrechtliche Vorsichtsprinzip bei der steuerl...