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Investitionszuwachsprämie
• Zu den letzten drei Wirtschaftsjahren i. S. d. § 108e Abs. 3 EStG zählen auch Rumpfwirtschaftsjahre. So kann etwa der Wechsel des Bilanzstichtages nach § 2 Abs. 7 EStG mit dem dabei entstehenden Rumpfwirtschaftsjahr dazu führen, dass der Vergleichszeitraum des § 108e Abs. 3 EStG nicht drei volle (jeweils zwölf Monate umfassende) Jahre umfasst. - (§ 108e Abs. 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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