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Sicherstellungsauftrag
• Einem Sicherstellungsauftrag können nur jene Einkünfte zugrunde gelegt werden, für die nicht bereits - etwa in Form der Lohnsteuer-Abgaben entrichtet worden sind. - (§ 232 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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