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(Keine) Dritthaftung einer Wirtschaftsauskunftei für „unsolicited“ Ratings?
§§ 1293, 1295, 1299, 1300 ABGB; § 26 DSG; § 502 ZPO
Verbietet eine Wirtschaftsauskunftei ihren Kunden, die von ihr erstellten Ratings Dritten weiterzugeben, und weiß sie trotz Aufwendung der gebotenen Sorgfalt auch nicht davon, dass ein Schuldner dennoch mit seinem Rating wirbt, so haftet die Auskunftei einem Gläubiger dieses Schuldners nicht für eine zu positive Bonitätsbewertung.
Aus der Begründung:
Die Kläger erwarben über Vermittlung von Versicherungsmaklern Genussscheine einer AG, welche diese ua damit beworben hatte, dass sie über sehr positive „Ratings“ der Beklagten verfüge. Grundlage für diese Anlageentscheidungen waren neben den „Ratings“ der Beklagten auch die in Aussicht gestellte hohe Rendite und die Liquidität der Anlage. Nach dem Konkurs der Emittentin sind die Wertpapiere wertlos.
Die Beklagte betreibt eine Wirtschaftsauskunftei und erstellt aus eigenem – also ohne diesbezüglichen Auftrag – sog „Businessreports“ über Unternehmen, die anderen Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage zur Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und Informationen, auch zur Bonität der begutachteten Unternehmen, bieten sollen. Diese enthalten auch ein „Rating“. Die Beklagte bedient sich eines Computerp...