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Abzugsteuer
• Nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger S. R 16durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer). Damit lässt sich aber ein Steuerabzug für einen Wissenschaftler nicht begründen. - (§ 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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