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DBA-Spanien
• Der Begriff "Ausübung öffentlicher Funktionen" in Art. 20 DBA-Spanien nimmt auf jene Dienstnehmer Bezug, die als Organe bei der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse und Aufgaben tätig werden. - (Art. 20 DBA-Spanien), (Abweisung)
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