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Über die Verteilungsfähigkeit privater Investitionszuschüsse
Maßgeblichkeit des unternehmensrechtlichen Realisationsprinzips auch im Steuerrecht
Bislang war die Behandlung privater Subventionen aus steuerlicher Sicht kein Thema - die unterschiedliche Behandlung im Unternehmens- und Steuerrecht wurde in Einklang mit den EStR vorgenommen. Der UFS Graz hat in einer jüngst ergangenen Entscheidungaber eine Abkehr von der Behandlung privater Investitionszuschüsse als sofortige Betriebseinnahme vorgenommen. Dies stellt nunmehr, unter bestimmten Bedingungen, eine interessante Steuerverteilungsmöglichkeit für viele Unternehmen dar.
1. Die bisherige Behandlung von Zuschüssen im Steuerrecht
Die steuerliche Behandlung von Investitionszuschüssen war bisher ausschließlich davon abhängig, ob als Subventionsgeber die öffentliche Hand oder Private fungierten. Die Begriffe Zuschuss, Subvention und Zuwendung sollen in der Folge synonym verwendet werden.
1.1. Öffentliche Zuschüsse
Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln sind steuerfrei gestellt. Faktisch handelt es sich aber nicht um eine Steuerbefreiung. Bei öffentlichen Zuwendungen bestimmt nämlich das Gesetz, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um die erhaltenen Zuwendungen zu kürzen sind und somit eine geringere AfA-Basis vorliegt.
1.2. Private Zuschüsse
Private Zuwendungen sind nicht steuer...