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PKW-Privatnutzung: Sachbezug
• Nach § 4 Abs. 1 der Sachbezugsverordnung BGBl. II Nr. 416/2001 und nach § 4 Abs. 1 der Sachbezugsverordnung BGBl. Nr. 642/1992 ist ein Sachbezug anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kfz für nicht beruflich veranlasste Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen wird. Wenn der Dienstnehmer die Betriebsstätte lediglich zu Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten oder Dienstbesprechungen aufsucht, liegt demnach Innendienst vor. - (§ 26 Abs. 5 EStG 1988), (Abweisung)
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