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SWK 26, 10. September 2008, Seite R 47
Verfahren: Beweisanträge
• Ordnungsgemäße Beweisanträge haben das Beweismittel, das Beweisthema und im Falle von Zeugen auch deren Adresse anzugeben. - (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
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