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Zur internationalen Schachtelbeteiligung - anhaltende Ungleichbehandlung?
VwGH und BMF lassen Fragen offen
In Reaktion auf ein VwGH-Erkenntniszum Thema der Ungleichbehandlung der internationalen Schachtelbeteiligungsbefreiung hat das BMF in einer Informationmitgeteilt, dass das Unterschreiten des Beteiligungsausmaßes nur mehr im erlaubten Rahmen zur Steuerpflicht führt, S. S 700nämlich mittels Anrechnung auf die österreichische Körperschaftsteuer. Allerdings sind zwei Merkmale für die Steuerbefreiung ausschlaggebend - die Information des BMF behandelt jedoch nur das Merkmal des Beteiligungsausmaßes.
1. Die internationale Schachtelbefreiung
Das österreichische Steuerrecht kennt zwei sog. Schachtelprivilegien: jenes der nationalen und jenes der internationalen Schachtelbeteiligung. Während die Anwendung der nationalen Schachtelbefreiung keine weiteren Anwendungsvoraussetzungen als ein Vorliegen von Beteiligungen zwischen Körperschaften kennt, ist die Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung an zwei Voraussetzungen geknüpft: ein Mindestbeteiligungsausmaß von 10 % und eine Behaltefrist von mindestens einem Jahr.
2. Das VwGH-Erkenntnis und daraus abgeleitete Konsequenzen des BMF
Der VwGH erkannte zu Recht, dass die derzeit kodifizierte unterschiedliche Behandlung von ausländischen und inländisch...