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UFS interpretiert Grenzgängerregelung und Montagebefreiung neu
In der Berufungsentscheidung UFSF , RV/0200-F/06, kam der entscheidende Referent zur Überzeugung, dass die Entsendung eines Grenzgängers in ein Drittland grundsätzlich negativ auf dessen Grenzgängerstatus ausstrahlt. Diese Rechtsauffassung wurde von einem gesamten Senat in der Berufungsentscheidung UFSF , RV/0065-F/08, einer kritischen Prüfung unterzogen und in DBA-spezifischer Abweichung von BFH und BMF weiterentwickelt. Dabei hatte der Senat auch die Frage zu beantworten, was unter Ausland im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 10 EStG zu verstehen ist. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Romuald Kopf in der August-Ausgabe der SWI.