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Innergemeinschaftlicher Erwerb
• Nach Ruppe, UStG3, Tz. 29 zu Art. 1 BMR, wird der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs vom "mittleren Unternehmen" (vom Zwischenerwerber) erfüllt, wenn er die Liefergegenstände beim ersten Unternehmer (dem Erstverkäufer) abholt und in Ausführung des Liefergeschäftes an den letzten Abnehmer befördert oder versendet. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist dieser Auffassung jedenfalls in solchen Fällen beizupflichten, in denen keine besonderen Umstände vorliegen, die einer Zuordnung der innergemeinschaftlichen Warenbewegung zur Lieferung des Erstverkäufers entgegenstehen. - (Art. 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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