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Zum Beginn der subjektiven Verjährungsfrist bei mehrfach fehlerhafter Anlageberatung
Erweist sich eine Anlageberatung bezüglich einer Veranlagung in mehrerlei Hinsicht als fehlerhaft, so stellt sich die Frage, ob für jeden einzelnen Beratungsfehler eine eigene Verjährungsfrist läuft, oder eine einheitliche Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt greift, zu dem der Anleger erkennt, dass er aufgrund eines Beratungsfehlers eine Veranlagung erworben hat, die er bei Kenntnis des wahren Sachverhalts nicht erworben hätte. Die folgenden Überlegungen zeigen, dass entgegen einer jüngst artikulierten Meinung und einer OLG-E der erstmalige Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der Fehlerhaftigkeit der Beratung maßgebend ist und die Kenntnis von weiteren Beratungsfehlern keine neue subjektive Verjährungsfrist auslöst.
If an investment consultancy concerning an investment proves incorrect in more than just one aspect, the question arises whether there is a specific period of limitation for each mistake, or if there is a uniform period of limitation from that particular point of time on when the investor realises that he acquired an investment product based on incorrect consultancy which he would not have acquired had he known the real circumstances. The following considerations shall demonst...