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USt: Vermietung
• Mit dem Sachlichkeitsgebot ist es nicht vereinbar, dass aus dem Kreis der gemeinnützigen Körperschaften nur die auf Körpersport ausgerichteten Vereinigungen mit ihren Vermietungsumsätzen unter die zwingende Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 Z 14 fallen. - (§ 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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