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USt: Option zur Steuerpflicht
• Für die Beurteilung der Abziehbarkeit geltend gemachter Vorsteuern gebietet, dass die Verwaltungsbehörde Feststellungen trifft, ob vom Gebrauch der in § 6 Abs. 2 UStG 1994 eingeräumten Option auszugehen ist. Diese Frage muss mit der Wahl jener Möglichkeit beantwortet werden, die den höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit für sich hat. - (§ 6 Abs. 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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