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LStR-Wartungserlass 2007 veröffentlicht
Das BMF hat kürzlich den LStR-Wartungserlass 2007 vom , GZ BMF-010222/0218-VI/7/2007, veröffentlicht. Im Rahmen der laufenden Wartung 2007 werden vor allem die wesentlichen Aussagen der Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2007, Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2007 sowie Änderungen bzw. Klarstellungen durch höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des Wartungserlasses 2007 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2006 oder bei Anträgen gem. § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des Wartungserlasses 2007 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Volltext des LStR-Wartungserlasses 2007 in der Findok.