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Devolutionsantrag
• Ist ein Anbringen zurückzuweisen und kommt die Erstbehörde ihrer diesbezüglichen Entscheidungspflicht nicht nach, so hat die mit Devolutionsantrag angerufene Oberbehörde nicht den Devolutionsantrag, sondern in Stattgebung des Devolutionsantrages den Sachantrag zurückzuweisen. - (§ 311 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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