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SWK 34, 5. Dezember 2008, Seite R 67
Scheingeschäfte: Schätzung
• Ist von Scheingeschäften und damit im Zusammenhang stehend von Scheinrechnungen im Rechenwerk des Abgabepflichtigen auszugehen, so folgt schon daraus eine Schätzungsberechtigung. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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