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Abrechnungsbescheid
• Gerade ein Widerspruch zwischen "EDV-technischen Vorgaben" und der rechtlichen Wirklichkeit könnte zur Klarstellung im Wege eines Abrechnungsbescheides Anlass geben, wenn er zu aufklärungsbedürftigen Mängeln in der Verbuchung führt. - (§ 216 BAO), (Abweisung)
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