Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug: Voraussetzung
• Wurde vom (angeblich) leistenden Unternehmen an der angeführten Anschrift keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, ist der Vorsteuerabzug aus materiellen Gründen zu versagen. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994), (Abweisung)
()