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UMA - "Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer"
Informationsblatt zur steuerlichen Erfassung
Dem Finanzamt Graz-Stadt obliegt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte haben noch Umsätze aus der Nutzung eines im Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen (§ 12 AVOG). In diesem Zusammenhang veröffentlichte das Finanzamt Graz-Stadt ein Informationsblatt zur steuerlichen Erfassung "ausländischer Unternehmer", die in Österreich - auch kurzzeitig - Umsätze tätigen. Dieses wurde - als Serviceleistung für die angesprochene Zielgruppe - auch in die Sprachen Englisch, Italienisch, Polnisch, Ungarisch, Tschechisch und Slowakisch übersetzt und ist beim Amtsfachbereich des Finanzamtes Graz-Stadt abrufbar.
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