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Verdeckte Ausschüttung bei nicht nachgewiesener Betriebsvermögenseigenschaft eines Porsches
Bemüht sich eine Körperschaft trotz Vorhaltes durch die Abgabenbehörde nicht ausreichend um den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung, ob und inwieweit ein in ihrem Eigentum stehendes Luxus- und Freizeitwirtschaftsgut tatsächlich betrieblich genutzt wurde, so gebietet es die Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen geradezu, die Unsicherheit über die tatsächliche Nutzung ihr anzulasten und von einer Zuwendung an Anteilsberechtigte auszugehen. (-G/07)