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Nicht abzugsfähige Aufwendungen
• Aufwendungen für Tageszeitungen zählen grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Es entspricht auch der Rechtsprechung, dass die Eignung einer Tageszeitung, fallweise beruflich bedeutsame Informationen zu bieten, nichts daran ändert, dass Zeitungen dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Der Bezug im Rahmen eines entsprechenden Abonnements lediglich zweimal pro Monat der Ausgaben der Wiener Zeitung, in denen sämtliche Assistentenposten an den österreichischen Universitäten veröffentlicht werden, lässt erkennen, dass das Interesse am allgemein interessierenden Teil der Tageszeitung derart in den Hintergrund tritt, dass es für die Beurteilung der Frage, ob die Zeitung aus beruflichen oder privaten Gründen bezogen wird, zu vernachlässigen ist. - (§ 20 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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