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DBA-Liechtenstein
• Anders als für Unternehmensgewinne, für die nach Art. 7 Abs. 1 DBA-Liechtenstein eine Art. 14 Abs. 1 DBA-Liechtenstein entsprechende Zuteilungsregel enthalten ist (Bestehen einer Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat), ist für unter Art. 14 DBA-Liechtenstein zu subsumierende Einkünfte in Art. 23 Abs. 1 DBA-Liechtenstein (Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) S. R 30die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) vorgesehen. - (Art. 7 Abs. 1 DBA-Liechtenstein), (Abweisung)
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