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Neue Probleme bei Feststellungsbescheiden
UFS zur Wirkung zusätzlicher Begründungen und des Formulars E 107 als Ergänzung automationsunterstützt ausgefertigter Feststellungsbescheide
Der UFS untersuchte die bis 2005 übliche Vorgangsweise bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften am Beispiel der Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG 1988). Er nahm dabei die Verwendung des Formulars E 107 kritisch unter die Lupe und kam zum Schluss, dass alle darin getroffenen Feststellungen rechtsunwirksam sind. Er befasste sich in einem zweiten Schritt mit der Wirkung von zusätzlichen Begründungen zu automationsunterstützt erlassenen Feststellungsbescheiden und zeigte auf, dass auch diese im Regelfall nicht wirksam ergangen sein werden. Diese Besprechung beschränkt sich auf den verfahrensrechtlichen Teil der Entscheidung des .
S. S 4631. Sachverhalt
Der Berufungswerber (kurz Bw.) war alleiniger Kommanditist einer GmbH & Co KG (kurz KG). Die Berufung richtete sich gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 und rügte die Besteuerung der gesamten als Mitunternehmer der KG erzielten Einkünfte mit dem Normalsteuersatz, obwohl die Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz (§ 11a EStG 1988) beantragt worden war.
Der UFS musste vorweg klären, ob das Rechtsmittel gem. § 252 BAO ausgeschlossen war. Dazu musste untersucht werden, ob über die Begünstigung bereits im Feststel...