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SWK 14, 15. Mai 2008, Seite S 457

Ein Plädoyer für § 274 BAO bei USt-Vorauszahlungsbescheiden

Kritische Anmerkungen zu aktuellen UFS-Entscheidungen

Wilhelm Gassner

In zwei diesjährigen SWK-Heftenwurde darüber berichtet, dass entgegen der Ansicht des BMF der UFS die in § 274 BAO grundsätzlich normierte Weitergeltung einer Berufung nicht für Umsatzsteuerfälle zulässt, wenn auf den Vorauszahlungsbescheid der Jahresbescheid folgt. Im gegenständlichen Beitrag soll diese Rechtsansicht des UFS kritisch untersucht und die für Abgabepflichtige unbefriedigende Situation aufgezeigt werden.

1. Entwicklung des § 274 BAO

Bis 2002 war § 274 BAO eng formuliert und nur auf die dort genannten Fälle anwendbar, weshalb nach dem Willen des Gesetzgebers im Zuge einer Novellierung der Anwendungsbereich ausdehnt werden sollte, was auch ab erfolgt ist. In den Materialien hieß es dazu: " ... Die bisherige Regelung über die Weitergeltung von Berufungen betraf nur vorläufige Bescheide nach § 200 Abs. 1 zweiter Satz BAO, endgültige Bescheide nach § 200 Abs. 2 BAO sowie ändernde Bescheide (insbesondere solche gemäß § 295 BAO), nicht jedoch etwa neue Sachentscheidungen im Sinne des § 307 Abs. 1 BAO bei Wiederaufnahme des Verfahrens. Durch die Verfügung der Wiederaufnahme wurde die gegen den früheren durch die Wiederaufnahme aufgehobenen Bescheid gerichtete Berufung unzulässig. Dies erwies sich für Abgabepflichtige, die in Unkenntnis dieser Rec...

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