Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lockerung der Wochenend- und Feiertagsruhe während der EURO 2008
Der BMWA hat hinsichtlich der im Juni stattfindenden Fußball-EM mit der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2008, ausgegeben am , temporäre Ausnahmen vom gemäß ARG geltenden Verbot der Feiertags- und Wochenendarbeit zugelassen. Erfasst sind alle Bauarbeiten, die im Zusammenhang mit der EURO 2008 im öffentlichen Interesse notwendig sind, die Bereitstellung und Zulieferung von Lebensmitteln zu den Veranstaltungsorten, die Reinigung von Denkmälern in den Spielstädten, Be- und Nachfüllen von Bankomaten und Geldwechselautomaten in den Spielstädten sowie Wäschereien für den Gesundheitsdienst, sofern in Krankenanstalten in den Spielstädten oder deren Umgebung ein entsprechender Bedarf besteht. Spielstädte sind Wien, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck. Als Veranstaltungsorte gelten laut Verordnung neben den Stadien auch Public-Viewing-Bereiche. Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ist auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken.