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Kanalanschlussgebühr OÖ
• Nach § 2 Abs. 5 lit. c KanalgebührenVO ist eine ergänzende Kanalanschlussgebühr auch bei Nutzungsänderungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen vorzuschreiben. - (§ 1 Abs. 1 lit. a OÖ Interessentenbeiträge-Gesetz 1958), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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