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BMSVG: Änderung bei Vorstandsmitgliedern in letzter Minute
Das betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), BGBl. I Nr. 102/2007, enthält eine wesentliche Änderung gegenüber der Regierungsvorlage: Durch die Inkrafttetensbestimmung des § 73 Abs. 7 sind nunmehr zum bestehende freie Dienstverhältnisse mit Abfertigungsregelungen von der Anwendbarkeit ausgenommen. In der Praxis ist dies vor allem bei Vorstandsmitgliedern relevant.