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Ende der Gesellschaftsteuer in Sicht?
EU-Parlament beschließt Änderung der Kapitalansammlungsrichtlinie
Die Möglichkeit, Gesellschaftsteuer zu erheben, ist EU-weit durch die Kapitalansammlungs-RL (69/335/EWG) geregelt. Diesen gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entspricht auch das österreichische KVG. Am verabschiedete das EU-Parlament eine Abänderung der Kapitalansammlungs-RL. Wird diese Änderung der RL umgesetzt, würde dies auch in Österreich eine Senkung der Gesellschaftsteuer auf 0,5 % und deren spätere Abschaffung bedeuten.
1. Aktuelle Rechtslage
Die Kapitalansammlungs-RL harmonisiert die Erhebung von Gesellschaftsteuer in der EU. So sieht die RL vor, bei welchen Gesellschaften und bei welchen Vorgängen GesSt erhoben werden darf, legt die Bemessungsgrundlage und auch einen Höchstsatz der GesSt fest. Weiters legt die RL auch fest, dass Vorgänge, auf die zum nicht zumindest eine GesSt i. H. v. 0,5 % erhoben wurde, von der GesSt zu befreien sind. Außerdem sieht die RL die Möglichkeit vor, auf die Erhebung der GesSt zur Gänze zu verzichten. Vor dem EU-Beitritt wurde auch das österreichische KVG an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben angepasst. Im Gegensatz zu vielen anderen Mitgliedstaaten wird in Österreich aktuell noch immer GesSt (zum höchstmöglichen Satz i. H. v. 1 %) erhoben.