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Verfahren: Schätzung
• Im Zusammenhang mit "Graulieferungen" durch Brauereien bedarf es nach Auffassung des VwGH keines unmittelbaren Nachweises, weil auch der Indizienbeweis Vollbeweis ist, indem er, aufbauend auf erwiesenen Hilfstatsachen, mithilfe von Erfahrungssätzen und logischen Operationen den Schluss auf die beweisbedürftige rechtserhebliche Haupttatsache ermöglicht. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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