Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschafter-Geschäftsführer: DB
• Die Bezüge von zu 25,67 % und 50,03 % am Stammkapital beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern unterliegen auch dann dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, wenn die Geschäftsführer ihre Arbeitszeit in einem hohen Ausmaß auch einem anderen Unternehmen widmen oder auch Geschäftsführerfunktionen für andere Unternehmen ausüben. - (§ 22 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
()