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Ermittlung der anrechenbaren ausländischen Körperschaftsteuer bei Portfoliodividenden
Ein pragmatischer Lösungsansatz
In seinem Erkenntnis vom hat der VwGH festgestellt, dass das in § 10 Abs. 2 KStG i. d. F. BGBl. Nr. 797/1996 vorgesehene Mindestbeteiligungsausmaß von 10 % gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, weil inländischen Beteiligungserträgen unabhängig vom Beteiligungsausmaß eine Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung gewährt wird. Die Beseitigung der Beschränkung des freien Kapitalverkehrs soll jedoch nicht - analog den inländischen Beteiligungserträgen - durch Befreiung der ausländischen Portfoliodividendenerträge erfolgen. Vielmehr soll für ausländische Portfoliodividenden die Anrechnungsmethode zur Anwendung gelangen. Die Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung wird somit durch Anrechnung der auf den Dividendenerträgen lastenden ausländischen Körperschaftsteuer und etwaiger Quellensteuern auf die inländische Steuerschuld hergestellt.Das BMF hat mit einem Informationsschreibenauf die Entscheidung des VwGH reagiert und für die Inanspruchnahme der Anrechnung nachzuweisende Angaben näher definiert. Der folgende Beitrag soll einerseits aufzeigen, welche Fragen das Schreiben des BMF aufwirft. Andererseits soll auch versucht werden, einen pragmatischen Lösungsansatz aufzuzei...