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Schriftstellerbegünstigung
Schriftstellerbegünstigung (§ 37 Abs. 9 EStG)
Nach dieser Bestimmung sind auf Antrag des Steuerpflichtigen positive Einkünfte aus selbständiger künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit beginnend mit dem Veranlagungsjahr, das zwei Jahre vor dem Kalenderjahr liegt, dem die Einkünfte zuzurechnen sind, gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen. Dieser Antrag ist in der Steuererklärung zu stellen; wird dies übersehen, dann steht die Begünstigung nicht mehr zu. Eine Verpflichtung der Behörde, den Steuerpflichtigen auf diesen Umstand hinzuweisen, besteht nur, wenn ein entsprechendes Verlangen der Partei nachweisbar ist ().