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Parkplatzüberwachung bei vermietetem Objekt
Parkplatzüberwachung bei vermietetem Objekt (§ 29 Z 3 EStG)
Der Beschwerdeführer vermietet ein Gastlokal und mehrere Wohnungen. Damit der Parkplatz vor dem Lokal nicht ständig besetzt ist, hat der Beschwerdeführer jedem, der sein Auto dort widerrechtlich geparkt hat, eine Besitzstörungsklage angedroht und zwecks Vermeidung einer solchen Klage Abstandzahlungen entgegengenommen, die er nicht als Einnahmen ansetzte. Dies Abstandzahlungen gehören nicht zur Vermietung, sondern stellen als Entschädigungen für den Verzicht auf Nachbarrechte etc. Einkünfte nach § 29 Z 3 EStG dar ().