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Einlagenrückgewähr und Steuerpflicht
Einlagenrückgewähr und Steuerpflicht (§ 4 Abs. 12 EStG)
Eine Gesellschaft erhielt von einer Tochtergesellschaft eine Ausschüttung, welche nach § 10 KStG steuerfrei behandelt worden ist. Aufgrund einer Prüfung wurde der Betrag als Einlagenrückzahlung voll steuerpflichtig behandelt. Der VwGH judiziert, dass bereits vor dem Inkrafttreten des § 4 Abs. 12 EStG eine Einlagenrückzahlung niemals eine Ausschüttung sein konnte. Sobald eine Einlagenrückzahlung die Höhe des Buchwertes der Beteiligung übersteigt (die Beteiligung war aufgrund einer in der Vergangenheit zulässigen Rücklagenübertragung nach § 12 EStG bereits auf null abgesunken) und dadurch eine Erhöhung des Betriebsvermögens eintritt, kommt es zu einer Gewinnrealisierung, die voll steuerpflichtig ist ().