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Keine Liebhaberei bei Gesamtrentabilität
Keine Liebhaberei bei Gesamtrentabilität (§ 2 EStG)
Bei einem Arzt kann die verlustbringende Beteiligung an einer alternativen Heilmethoden-KG (mit Farben-, Edelstein- und Musiktherapie) nach § 1 Abs. 3 LVO dann keine Liebhaberei darstellen, wenn die Beteiligung aus Gründen der Gesamtrentabilität (Verbindung mit seiner Praxis) aufrechterhalten wird ().