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SWK 17, 10. Juni 2008, Seite R 33
Rechtsanwaltsanwärter: Werbungskosten
• Die von einem Rechtsanwaltsanwärter bezahlten Prämien für Lebensversicherungen stellen keine abzugsfähigen Werbungskosten dar. - (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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