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Die wesentlichen Neuerungen durch das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
Ein Überblick für die Praxis
Mit ist das Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008 (BGBl. I Nr. 70/2008) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Vor allem die Klarstellung bezüglich der Ausnahme der Pacht vom Anwendungsbereich des § 38 UGB und die Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften sind von großer praktischer Bedeutung. Weitere Neuerungen betreffen im Besonderen die Verdeutlichung der Pflichten des Abschlussprüfers und die Verpflichtung börsenotierter Gesellschaften, einen "Corporate-Governance-Bericht" zu erstellen.
1. Pacht gilt nicht als Unternehmenserwerb nach § 38 UGB
Die Neuregelung im UGB sieht seit für den Unternehmenserwerb folgendes Grundkonzept vor: Alle unternehmensbezogenen Verträge und sonstigen Rechtsverhältnisse gehen auf den Erwerber über (Widerspruchsrecht des Dritten). Wenn kein Eintritt in die Rechtsverhältnisse erwünscht ist und dies so vereinbart wurde, haftet der Erwerber dennoch unabhängig von der Fortführung der Firma und der Kenntnis der Schulden in vollem Umfang für die unternehmensbezogenen Schulden des Vorbesitzers solidarisch mit diesem. Ein "Haftungsausschluss" kann vereinbart werden, setzt aber für dessen Gültigkeit entsprechende Publikationssch...