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Stipendium eines Universitätsassistenten im Inland
Stipendium eines Universitätsassistenten im Inland (§§ 3 Abs. 1 Z 3d, 25 EStG)
Der Beschwerdeführer bezog als Universitätsassistent Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wurde für drei Jahre unter Entfall der Bezüge freigestellt und bezog in dieser Zeit ein "APART-Stipendium" von der Akademie der Wissenschaften für eine inländische Forschungstätigkeit. Zeiten einer Freistellung sind unverändert Teil des Dienstverhältnisses. Der Beschwerdeführer kam seiner Dienstverpflichtung gegenüber der Universität durch die Erfüllung der Forschungsaufgaben nach. Damit erzielt er auch in dieser Zeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wobei das Entgelt nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten bezahlt wird. Damit ist das Stipendium als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Wege der Veranlagung zu erfassen. Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die Steuerfreistellung von Auslandsstipendien nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG liegt nach Ansicht des VwGH nicht vor. Bei Auslandsstipendien sind auch Beihilfen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes steuerfrei, wenn sie für eine Tätigkeit im Ausland, die der Wissenschaft und Forschung dient, gewährt werden. Durch diese Befreiung soll Wissenschaftlern ein vorübergehender Ausland...