Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Liebhaberei und Beginn eines Viehhandels durch Pensionisten
Liebhaberei und Beginn eines Viehhandels durch Pensionisten (§ 2 EStG)
Der Beschwerdeführer ging als Ministerialbeamter in Pension, kaufte Mitte 2001 einen Bauernhof und teilte dem FA die Eröffnung eines Gewerbebetriebes mit Viehhandel mit. In den Jahren 2001 bis 2004 erzielte er Verluste und Vorsteuerüberhänge. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt bereits in der Vorbereitungsphase vor. Bei einer über Jahre hinausgehenden Vorbereitungsphase ist besonderes Gewicht darauf zu legen, dass aufgrund der bereits gesetzten Handlungen des Steuerpflichtigen die eindeutige Absicht der künftigen Betriebseröffnung nachweisbar ist. Nach der Rechtsprechung des EuGH hat als steuerpflichtig zu gelten, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke tätigt. Bei Beurteilung der Zielstrebigkeit geht es darum, die nach außen in Erscheinung tretende Vorbereitungsphase darauf hin zu untersuchen, ob sie auf die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gerichtet ist. Durch die notwendige Sanierung des Bauernhofes ergibt sich eben eine längere Vorbereitungsphase. Außerdem hat die Behörde übersehen, dass der Besc...