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Kommunalleasing
Kommunalleasing (§ 2 EStG)
Eine Leasinggesellschaft hat zum Zweck der Renovierung eines Bundesrealgymnasiums mit der Gemeinde einen Baurechtsvertrag abgeschlossen. Aufgrund der einzelnen Vertragsbestimmungen, eines sehr niedrigen Mietentgeltes und Vorleistungen von 25 % in Form einer Mietvorauszahlung und einer Kaution von weiteren 66 % (also insgesamt 91 %) etc. geht auch der VwGH davon aus, dass trotz Übertragung des rechtlichen Eigentums die Gemeinde weiterhin wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes geblieben ist. Damit hat die Leasinggesellschaft eine Bauleistung erbracht, und es besteht kein Vorteil aus einem Vorsteuerabzug ().