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Getränkesteuer: Einhebung
• Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom , 2005/16/0217, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH entschieden, dass die Einhebung der Getränkesteuer S. R 20auf die Abgabe von alkoholischen Getränken im Rahmen einer Dienstleistung nicht gemeinschaftsrechtswidrig ist. Werden die Getränke in einem Selbstbedienungsrestaurant zum sofortigen Verzehr abgegeben, erfolgte dies im Sinne des zitierten Urteils im Rahmen einer Dienstleistung, und es liegen damit "Restaurationsumsätze" vor, auf die nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts Getränkeabgabe erhoben werden darf. - (§ 1 Stmk. Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1993), (Abweisung)
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