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Balkonverbau bei WEG-Gemeinschaft nicht begünstigt
Balkonverbau bei WEG-Gemeinschaft nicht begünstigt (§ 10 Abs. 2 Z 4d UStG)
Im Zuge der Sanierung eines WEG-Objektes wurden die offenen Balkone wetterfest verbaut. Wenn auch der Ersatz einer nur mit unwirtschaftlichem Aufwand reparaturfähigen Anlage durch eine gleichartige neue noch Erhaltung darstellt, so wurden durch den Balkonverbau bisher nicht bestandene Anlagen errichtet, wobei es ohne Bedeutung ist, ob diese weiter als Balkon oder als Wohnraum verwendet werden. Damit liegt keine Erhaltung vor, sodass die Maßnahmen mit dem Steuersatz von 20 % weiterzuverrechnen sind ().