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AgB: In-vitro-Fertilisation
• Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können Kosten einer medizinisch indizierten In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt wurde. - (§ 34 Abs. 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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