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Regierungsvorlage zum Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008
Mit einer Regierungsvorlage zum Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG) 2008 (467 BlgNR) sollen die Abschlussprüfungsrichtlinie (RL 2006/43/EG) und die Änderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG), die eine Stärkung des Aufsichtrats sowie mehr Information und Transparenz zum Ziel haben, zeitgerecht vor dem vorgesehenen Termin () im österreichischen Recht umgesetzt werden. Mit der Vorlage werden jene Teile der Richtlinien umgesetzt, die sich auf das Gesellschafts- und Genossenschaftsrevisionsrecht beziehen. Es geht dabei darum, die Pflichten des Abschlussprüfers deutlicher und klarer zu fassen, die Anforderungen an seine Unabhängigkeit und seine Berufsethik zu stärken und eine Verpflichtung zur externen Qualitätssicherung sowie zur öffentlichen Aufsicht über den Beruf des Abschlussprüfers einzuführen.