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Bei einem öffentlichen Aktienzeichnungsangebot, das sich in einem Teil an Kleinanleger und in einem zweiten Teil an qualifizierte Anleger richtet, kann von qualifizierten Anlegern auch aufgrund von unrichtigen Angaben aus dem Prospektteil für Kleinanleger Haftungsklage erhoben werden, da hierdurch deren Anlageentscheidung beeinflusst werden kann
https://doi.org/10.47782/oeba202201006501
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2003/71/EG – Prospekt beimS. 66 öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel – Art 3 Abs 2 – Art 6 – Angebot, das sich sowohl an Kleinanleger als auch an qualifizierte Anleger richtet – Inhalt der im Prospekt enthaltenen Angaben – Haftungsklage – Kleinanleger und qualifizierte Anleger – Kenntnis von der wirtschaftlichen Situation des Emittenten;
1. Art 6 in Verbindung mit Art 3 Abs 2 Buchst a der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG in der durch die Richtlinie 2008/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Haftungsklage wegen der im Prospekt enthaltenen Angaben im Fall eines öffentlichen Angebots zur Zeichnung von Aktien, das sich sowohl an Kleinanleger als auch an qualifizierte Anleger richtet, nicht nur von den Kleinanlegern, sondern auch von den qualifizierten Anlegern erhoben werden kann.
2. A...